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S K E T C H B E R G

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Sketchberg OG dienen dem Zweck, Rechte und Pflichten – sofern sie über zwingendes Recht hinausgehen – sowohl der Firma Sketchberg OG (Auftragnehmer) als auch Ihres Kunden (Auftraggeber) festzulegen und im Geschäftsverkehr möglichst klare Auftragsverhältnisse zu schaffen.

 

 

 

1. Allgemeines - Geltungsbereich 

                                                                                                    

  • Die AGB gelten, wenn ihre Anwendung ausdrüklich vereinbart wurde.

  • Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Aufträge und Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und der Firma Sketchberg OG.

  • Entgegenstehende oder von ihnen abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nicht, es sei denn, die Firma Sketchberg OG hat ausdrüklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

  • Mit der Auftragserteilung anerkennt der Auftraggeber die Anwendbarkeit der Geschäftsbedingungen der Firma Sketchberg OG.                                                                                                                   

2. Beauftragung - Angebot/Vertragsabschluss                                                                                                                                                                                      

  • Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und werden nur schriftlich erteilt. Die Annahme eines vom Auftragnehmer erstellten Angebots ist nur hinsichtlich des gesamten Angebotes möglich.

  • Die in einem solchen Angebot enthaltenen Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die in der Angebotsangabe zu Grunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben.

  • Abweichende Vereinbarungen können rechtswirksam nur schriftlich getroffen werden.

  • Die Erstellung eines Kostenvoranschlages verpflichtet den Auftragnehmer nicht zur Annahme eines Auftrages.

  • Kostenschätzungen des Auftragnehmers sind unverbindlich; eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit besteht nicht.

  • Ein Vertrag zwischen der Firma Sketchberg OG und dem Kunden gilt als zustande gekommen, wenn der Auftraggeber, ein von Sketchberg OG verfasstes Angebot durch eine schriftliche Auftragsbestätigung annimmt.

  • Solange  der  Auftraggeber  keine  schriftliche  Auftragsbestätigung abgegeben  hat,  ist der Auftragnehmer berechtigt,  aber  nicht  verpflichtet  mit der Erfüllung zu beginnen. Der Auftragnehmer ist grundsätzlich nicht berechtigt von beauftragten Leistungen zurückzutreten.

  • Der Auftragnehmer hat die Möglichkeit das Vertragsangebot des Auftraggebers innerhalb von zwei Wochen anzunehmen.

                                                                                   

3. Preise – Honorar/Zahlunsbedingungen                                                                                                                                                                                               

  • Soweit nicht anders angegeben, sind die in der Auftragsbestätigung der Firma Sketchberg OG genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer maßgeblich. Im Zuge der Durchführung der Arbeiten vom Auftraggeber gewünschte Änderungen können zu seinen Lasten gehen.

  • Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich geregelt, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig.

  • Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht der Firma Sketchberg OG ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz.

  • Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen oder sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, ist die Firma Sketchberg OG berechtigt, Teilrechnungen zu stellen. Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungen der Teilrechnungen berechtigt die Firma Sketchberg OG, die laufenden Arbeiten einzustellen.

  • Skontoabzüge sind, wenn nicht anders vertraglich vereinbart, unzulässig.

  • Das Nutzungsrecht der gelieferten Produkte tritt erst nach Bezahlung des gesamten Rechnungsbetrages in Kraft.                                                                                                                                                                                                                               

4. Leistungen – Daten/Termine/Änderungen

 

  • Die Leistung der Firma Sketchberg OG besteht in der Erstellung von Visualisierungen aller Art, Foto-, Film- und Videoproduktionen, sonstige grafische Design-Leistungen.

  • Die erstellten Visualisierungen dienen der Veranschauung von Gebäuden. Hierbei wird ausdrüklich darauf hingewiesen, dass es sich nicht um maßstabsgetreue oder konstruktiven Zwecken dienende Darstellungen handelt.

  • Diese werden anhand von Zeichnungen und Plänen erstellt, die in digitaler Form von dem Auftraggeber zu verfügung gestellt werden. Im Falle von Überarbeitungen bereits erstellter Projekte sind die zu ändernden Bereiche in geeigneten Unterlagen vollständig, nachvollziehbar und gut sichtbar zu kennzeichnen und zu beschreiben.

  • Der Auftraggeber hat Informationen und Unterlagen, welche zur Visualisierung notwendig sind (zb. Abbildungen, Grundrisse, Schnitte, Ansichten, Lagepläne, 3d Modelle, Materialinformationen) rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

  • Die Firma Sketchberg OG ist nicht verantwortlich, wenn durch lücken - oder fehlerhafte Angaben das gelieferte Produkt unrichtig dargestellt wird.

  • Hat der Auftraggeber während oder nach Abnahme des Projektes Änderungswünsche, die von den freigegebenen Daten bei Projektbeginn abweichen, so hat er der Firma Sketchberg OG die gewünschten Änderungen schriftlich mitzuteilen. Derartige Änderungen gehen zu Lasten des Auftraggebers.

  • Inkludiert sind sämtliche Vorarbeiten, Berechnungen, Besprechungstermine und Datenübermittlungen.

  • Leistungstermine und Fristen sind nur dann verbindlich, wenn diese ausdrücklich als solche schriftlich vereinbart werden. Der Auftragnehmer hat die Leistungen ansonsten innerhalb angemessener Frist zu erbringen.

  • Der Auftraggeber trägt das Risiko für alle Umstände, die nicht in der Person des Auftragnehmers liegen, wie Bereitstellung von termingerechten Daten.

  • Der Auftrag tritt mit seiner Unterzeichnung in Kraft. Er wird für die im Auftrag genannte Laufzeit abgeschlossen.

  • Wird der Beginn der Leistungsausführung oder die Ausführung selbst verzögert und wurde die Verzögerung nicht durch Umstände, die der Sphäre des Auftragnehmers zuzurechnen sind, bewirkt, werden vereinbarte Leistungsfristen angemessen verlängert oder vereinbarte Fertigstellungstermine entsprechend hinausgeschoben.

  • Ist der Auftrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann dieser mit einer Frist von drei Monaten von beiden Seiten zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von dieser Regelung unberührt. Eine Kündigung bedarf der Textform.

  • Bei Verzug des Auftragnehmer ist der Rücktritt des Auftraggebers jedenfalls erst nach Setzung einer ausreichenden Nachfrist mittels eingeschriebenem Brief zulässig. Verzug mit geringfügigen oder unwesentlichen (Teil-)Leistungen berechtigt nicht zum Rücktritt.

  • Die Firma Sketchberg OG ist berechtigt, notwendige Fremdleistungen durch Dritte ausführen lassen. Die Vergabe von kreativen Fremdleistungen (z.B. Fotoaufnahmen, Musikproduktion, Sprachaufnahmen etc.) nimmt die Firma Sketchberg OG nur Aufgrund einer mit dem Kunden getroffenen Vereinbarung in dessen Namen vor.

  • Der genaue Vertragsgegenstand wird durch das Angebot bzw. die Leistungsbeschreibung und den erteilten Auftrag bestimmt.                                                                                                                    

5. Gewährleistung                                                                                                                                      

  • Die Firma Sketchberg OG verpflichtet sich zur vertragsgemäßen Erstellung des Werkes gemäß der Dokumentation.

  • Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit des Werkes sowie die zur Korrektur übersandten Zwischenerzeugnisse unverzüglich zu überprüfen und offensichtlich auftretende Mängel unverzüglich spätestens 14 Tage ab Kenntnis schriftlich anzuzeigen und der Firma Sketchberg OG eine Behebung zu ermöglichen.

  • Ist das überlassene Werk mit Mängeln behaftet, die den Einsatz nicht nur unerheblich beeinträchtigen, so steht dem Auftraggeber zunächst nur das Recht auf Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist zu. Die Nacherfüllung beinhaltet nach Wahl der Firma Sketchberg OG entweder Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Die Interessen des Auftraggebers werden bei dieser Auswahl angemessen berücksichtigt.

  • Schlägt die Nacherfüllung bei 2 Versuchen fehl, stehen dem Auftraggeber die weiteren gesetzlichen Rechte zu.

  • Ansprüche wegen Gewährleistung bestehen nicht, wenn Anweisungen der Firma Sketchberg OG nicht befolgt werden oder eigenständig Veränderungen durch den Auftraggeber an dem Werk vorgenommen werden.

  • Mängel eines Teils führen nicht zu Gewährleistungsansprüchen in Bezug auf die Gesamtleistung.

  • Die Gewährleistung gilt 12 Monate lang ab dem Zeitpunkt der Abnahme.                                                                                                              

 

6. Haftung 

                                                                                                                                       

  • Der Auftragnehmer haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

  • Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet die Firma Sketchberg OG insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Auftraggeber unterlassen hat Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorene gegangen Daten mit vertretbaren Aufwand wiederhergestellt werden können.

  • Schadensersatzansprüche Dritter gegen den Auftraggeber können nicht gegen die Firma Sketchberg OG geltend gemacht werden. Der Auftraggeber stellt die Firma Sketchberg OG von jeglicher Verantwortung gegenüber Dritten frei.

  • Der Auftragnehmer haftet nicht dafür, was mit der Visualisierung gemacht wird. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Visualisierung eines Planes nicht zu konstruktiven Zwecken benutzt werden kann, da es sich um eine zeichnerische Darstellung mit künstlerischen Freiheiten handelt. Insbesondere ersetzen die Berechnung der Flächen und die Darstellung in der Draufsicht keinesfalls einen Architekten oder eine Geometrieberechnung. Der Auftraggeber behält die Haftung für sein Projekt. Die Pläne und Panoramen bei einer virtuellen Darstellung können nicht für ein Wertgutachten genutzt werden.

  • Der Auftraggeber haftet für die Vollständigkeit und Richtigkeit seiner Angaben. Sollte der Auftraggeber entgegen dieser Hinweise die Visualisierung nutzen und hieraus Schäden und Folgeschäden entstehen, haftet die Firma Sketchberg OG nicht.

  • Für den Fall, dass eine vereinbarte Frist aufgrund eines Änderungswunsches des Auftraggebers durch den Auftragnehmer nicht eingehalten werden kann, ist der Auftragnehmer von einer möglicherweise hieraus folgenden Haftung frei.

  • Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer Kardinalspflicht.

  • Eine Haftung für Schäden aufgrund Höherer Gewalt ist ausgeschlossen.

  • In jedem Fall ist die Haftung begrenzt auf die Höhe der vereinbarten Vergütung.               

 

7. Urheberrecht -  Nutzungsrechte/ Eigenwerbung

 

  • Laut Urheberrechtsgesetz §23 (3) ist das Urheberrecht unübertragbar und bleibt daher im Eigentum der Firma Sketchberg OG.

  • Bis zur vollständigen Bezahlung hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.

  • Die Nutzungsbewilligung erfolgt erst nach Bezahlung des gesamten Rechnungsbetrages und der ordnungsgemäßen, deutlich sichtbaren Anbringung des Urheberhinweises “Visualisierung: ©Sketchberg ”

  • Über den Umfang der Nutzung steht der Firma Sketchberg OG  ein Auskunftsanspruch zu.

  • Die Visualisierungen dürfen weltweit, uneingeschränkt und unbefristet in Originalform publiziert werden.

  • Eine Veränderung der Visualisierung darf nicht ohne Genehmigung des Urhebers vorgenommen werden.

  • Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der Einwilligung des Urhebers.

  • Die Firma Sketchberg OG wird die erstellten Produkte uneingeschränkt zur Eigenwerbung verwenden. Der Auftraggeber kann die Zustimmung verweigern, wenn berechtigte überwiegende Interessen diesem entgegenstehen. Sollten Gründe vorliegen, die gelieferten Produkte gar nicht oder erst zu einem bestimmten Zeitpunkt zu veröffentlichen, ist dies im Vorfeld vom Vertragspartner unaufgefordert bekanntzugeben.

 

 

8. Datenschutz

 

  • Sketchberg OG achtet die Privatsphäre seiner Kunden und hält alle anwendbaren Datenschutzbestimmungen strengstens ein. Alle vom Auftraggeber erhobenen persönlichen Daten werden streng vertraulich behandelt. 

  • Alle Arbeitsunterlagen, elektronische Daten und Aufzeichnungen, die im Rahmen der Auftragserarbeitung von der Firma Sketchberg OG angefertigt werden, verbleiben bei Sketchberg OG.

  • Sketchberg OG schuldet mit der Bezahlung des vereinbarten Honorars die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die zu diesem Ergebnis führenden Zwischenschritte in Form von Skizzen, Entwürfen, Produktionsdaten, etc. Wünscht der Auftraggeber, dass ihm Dateien und Daten zur Verfügung gestellt werden, ist dies textlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.

  • Die Firma Sketchberg OG wird die personenbezogenen Nutzerdaten nicht ohne das ausdrückliche Einverständnis des Auftreggebers an Dritte weiterleiten. Dies gilt nicht, wenn die Firma Sketchberg OG gesetzlich zur Herausgabe von Daten verpflichtet ist.

 

9. Schlussbestimmungen

 

  • Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Firma Sketchberg OG.

  • Es gilt österreichisches Recht, auch wenn der Vertragspartner seinen Sitz nicht in Österreich hat.

  • Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen. Meldungen, die schriftlich zu erfolgen haben, können auch per E-Mail erfolgen.

  • Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll im Wege der Vertragsanpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre.

 

 

 

 

 

 

Wien, 15.02.2017

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